Lustbarkeitsabgabe
Lustbarkeitsabgabe – was ist das?
Der Lustbarkeitsabgabe unterliegen alle im Gemeindegebiet durchgeführten öffentlichen Veranstaltungen, sofern für den Besuch ein Eintrittsgeld zu entrichten ist.
Höhe der Abgabe
10 % des Entgelts (Eintrittsgeld) für Filmvorführungen (Freibetrag monatlich EUR 3.700,00)
Folgende Veranstaltungen sind mit ermäßigten Sätzen abzurechnen:
bis zu 2.000 Besucher 3 %
über 2.000 Besucher 1,5 %
- Theatervorstellungen, Tanzvorführungen, Ballette, Ausstellungen von Museen und sonstige Ausstellungen
- Konzerte und sonstige musikalische und gesangliche Darbietungen, Shows, Kabaretts, Varietés, Modeschauen
- Veranstaltungen, deren Ertrag sozialen, karitativen bzw. gemeinnützigen Zwecken zugutekommt
- Vorträge, Vorlesungen, Deklamationen, Rezitationen, Diavorträge, Vorführungen von Puppen- und Marionettentheatern, Märchenvorstellungen
- Veranstaltungen der Arena Nova
- kulturelle oder künstlerische Veranstaltungen, Zirkusvorstellungen, sportliche Veranstaltungen aller Art
- Ballveranstaltungen
- Verkaufsausstellungen oder reine Schau- oder Werbeausstellungen der gewerblichen Wirtschaft und der Land- und Forstwirtschaft (Messen)
- Vorführungen von Filmen (Kinovorführungen), die als „besonders wertvoll“, „wertvoll“ oder als „sehenswert“ begutachtet sind
Abrechnung der Abgabe
Nach der Veranstaltung, sofern diese lt. Veranstaltungsgesetz angemeldet wurde, wird das Abrechnungsformular (Lustbarkeitsabgabeerklärung) per Mail zugesandt. Danach bitte dieses ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Stadt Wiener Neustadt retournieren, damit wir die Abgabe berechnen und die Bankdaten per Mail bekannt geben können.
Formular "Lustbarkeitsabgabe"
Anmeldung Lustbarkeitsabgabe - Online FormularNutzen Sie die Möglichkeit unserer Online-Formulare - der Antrag landet direkt bei der zuständigen Stelle!