Europawahl 2024
Beantragung einer Wahlkarte
Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso aber auch Personen, die aus anderen Gründen ihr Wahllokal nicht aufsuchen können.
Beantragung einer "fliegenden Wahlkommission"
Wer in seiner Mobilität eingeschränkt ist, kann die sogenannte "fliegende Wahlkommission" beantragen. Der Besuch dieser Kommission findet am Wahltag statt.
Straßen- und Sprengelverzeichnis
Jeder und jede Wahlberechtigte übt sein bzw. ihr Wahlrecht in jenem Wahlsprengel aus, in dessen/deren Wählerverzeichnis er bzw. sie eingetragen ist. Wahlkartenwählerinnen und -wähler können ihre Stimme am Wahltag in jedem Wahllokal abgeben. Die dazu notwendige Wahlkarte ist beim Wahlamt, Neues Rathaus, Neuklosterplatz 1, 2. Stock,
Zimmer 228, bis spätestens 7. Juni 2024, 12.00 Uhr, zu lösen. Achtung, vor der Stimmabgabe haben Wählerinnen und Wähler der Sprengelwahlbehörde eine Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung, aus der die Identität ersichtlich ist, vorzulegen. Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen kommen insbesondere in Betracht: Personalausweise, Pässe, Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise, aus denen die Identität des Wählers hervorgeht.